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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Fern- und Auswärtsgeschäfte)

1) Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge,
die zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und uns
Tischlerei KNAUS e.U. (nachfolgend „Lieferant“) hinsichtlich unserer Waren und/oder Leistungen,
insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen
(Inbetriebnahmen, Montagen etc.) abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung
von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes
vereinbart. Steht der Lieferant mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten
diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten
auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder
schriftlich vereinbart werden.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Geschäft tätigt, das nicht zum Betrieb
ihres Unternehmens gehört. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische
Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts
in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften,
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Europäische wirtschaftliche
Interessenvereinigungen (EWIV), Europäische Gesellschaften (SE) und Europäische
Genossenschaften (SCE) sind Unternehmer kraft Rechtsform.
1.3 Mitarbeiter des Lieferanten sind nur im Rahmen ihrer schriftlich erteilten Vollmacht vertretungsberechtigt.
Mündliche Auskünfte vor Vertragsabschluss stellen keine bindenden Angebote
dar. Mündliche Vereinbarungen werden verbindlich, sobald eine Partei diese schriftlich
bestätigt und die andere Partei nicht innerhalb von fünf Werktagen widerspricht.
2) Vertragsabschluss im Web-Shop/Fernabsatz
2.1 Die im Online-Shop des Lieferanten enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine
verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch
den Kunden.
2.2 Der Kunde kann das Angebot, über das in unserem Online-Shop integrierte, Online-Bestellformular
abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder
Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen
hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches
Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder
Leistungen ab.

2.3 Der Lieferant kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
 indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung
in Textform (E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung
beim Kunden maßgeblich ist, oder
 indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande,
in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Lieferant das
Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots
mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Wählt der Kunde im Rahmen des Online-Bestellvorgangs eine Zahlungsart aus, indem er
durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch einen Zahlungsauftrag
an seinen Zahlungsdienstleister erteilt, das Geld unmittelbar auf das Konto des Lieferanten
zu überweisen, erklärt der Lieferant abweichend von Ziffer 2.3 schon jetzt die Annahme
des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem das Geld auf dem Konto des Lieferanten
einlangt.
2.5 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots
durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die
Absendung des Angebots folgt.
2.6 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Lieferanten wird der
Vertragstext vom Lieferanten gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung
nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich
wird der Vertragstext auf der Internetseite des Lieferanten archiviert und kann vom
Kunden über sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-
Daten kostenlos abgerufen werden, sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung
ein Kundenkonto im Online-Shop des Lieferanten angelegt hat.
2.7 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Lieferanten
kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Bedienerfunktionen korrigieren.
Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch
einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen
Bedienerfunktionen korrigiert werden.
2.8 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.9 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter
Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung
angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die
vom Lieferanten versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde
bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Lieferanten oder von diesem
mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3) Vertragsabschluss außerhalb des Fernabsatzes/Kostenvoranschläge/Allgemeines zum
Vertragsabschluss
3.1 Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung
des Lieferanten oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der Lieferung an den Kunden

zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung
zustande, wenn der Kunde das Angebot des Lieferanten schriftlich annimmt oder die
schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten unterfertigt. Mündliche Auskünfte und Informationen
in der Vertragsanbahnungsphase stellen keine bindenden Vertragsangebote dar.
3.2 Weicht die vom Kunden unterfertigte Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, so
gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher
handelt. Gegenüber einem Verbraucher kommt diesfalls kein Vertrag zustande.
3.3 Kostenvoranschläge sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich als "unverbindlich" oder
"ohne Gewähr" gekennzeichnet. Bei unverbindlichen Kostenvoranschlägen behalten wir uns
Abweichungen vor, über die wir Sie unverzüglich informieren, sofern eine beträchtliche
Überschreitung unvermeidlich wird.
Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist grundsätzlich unentgeltlich. Nur wenn die Erstellung
aufgrund besonderer Detailplanungen, umfangreicher Berechnungen oder Besichtigungen
einen erheblichen Aufwand erfordert, wird ein Entgelt berechnet. In diesem Fall werden
Sie vor Beginn der Arbeiten über die voraussichtliche Höhe des Entgelts informiert. Dieses
Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. An diese Kostenvoranschläge
sind wir 30 Tage [auch andere Frist möglich wie z.B. 14 Tage oder 2 Monate]
ab Abgabedatum gebunden.
3.4 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen und auf
Grundlage der uns bekannten oder erkennbaren Umstände erstellt. Soweit Sie uns bei Auftragserteilung
relevante Informationen nicht mitteilen, können wir diese nicht berücksichtigen.
Ergibt sich während der Durchführung des Auftrags, dass die ursprünglich kalkulierten Kosten
unvermeidlich und beträchtlich überschritten werden, informieren wir Sie unverzüglich
schriftlich über:
 Die Gründe für die Kostenüberschreitung
 Die voraussichtliche Höhe der Mehrkosten
 Die Möglichkeit, Teilleistungen abzunehmen
Bei unvermeidlicher beträchtlicher Überschreitung des Kostenvoranschlags können Sie gemäß
§ 1170a Abs 2 ABGB unverzüglich nach Empfang unserer Verständigung vom Vertrag
zurücktreten. In diesem Fall haben wir Anspruch auf einen verhältnismäßigen Teil der
Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen.
Stimmen Sie der Kostenüberschreitung zu, führen wir die Arbeiten wie vereinbart fort.
Sollten Sie binnen angemessener Frist (mindestens zwei Wochen ab Zugang unserer Information)
nicht reagieren, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen
zu besprechen. Bis zu Ihrer Entscheidung ruhen die Arbeiten.
3.5 Bei der Verwendung von Naturmaterialien (insbesondere Massivholz, Echtholzfurniere,
Naturstein, Leder) sind materialbedingte Unterschiede in Farbe, Maserung, Struktur und
Oberfläche naturgegeben und stellen keine Mängel dar.
Bei Möbeln und Holzerzeugnissen: ± 2% der angegebenen Maße, höchstens jedoch ± 5 mm
Bei Längen über 2 Meter: ± 3% der angegebenen Maße, höchstens jedoch ± 10 mm
Diese Toleranzen entsprechen der DIN 68126 bzw. den üblichen Branchengepflogenheiten
Natürliche Farbvariationen bei Holz entsprechend der jeweiligen Holzart und Sortierung
sind üblich.
Bei Nachbestellungen können aufgrund unterschiedlicher Produktionschargen Farbabweichungen
von bis zu ΔE = 3 (gemäß CIE Lab) auftreten.
Wir empfehlen daher, bei absehbaren Nachbestellungen einen ausreichenden Vorrat zu
bestellen.
Die natürliche Maserung, Astigkeit und Struktur von Holz variiert von Stück zu Stück.

Einzelne kleine Astlöcher, Farbstreifen oder Strukturunterschiede sind bei Naturholz charakteristisch
und kein Mangel.
Abweichungen, die die Funktionalität oder Nutzbarkeit des Produkts beeinträchtigen,
sind von dieser Regelung nicht erfasst und können als Mangel geltend gemacht werden.
4) Rücktrittsrecht
4.1 Verbrauchern mit Wohnsitz in der EU steht ein Rücktrittsrecht für Verträge zu, wenn
1. der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers
an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist,
2. für den der Verbraucher unter den in Z. 1 genannten Umständen ein Angebot gemacht
hat,
3. der in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel
geschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher an einem anderen Ort als den
Geschäftsräumen des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers
oder dessen Beauftragten und des Verbrauchers persönlich und individuell
angesprochen wurde, oder
4. der auf einem Ausflug geschlossen wird, der von einem Unternehmer oder von dessen
Beauftragten in der Absicht oder mit dem Ergebnis organisiert wurde, dass der Unternehmer
für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen beim Verbraucher
wirbt oder werben lässt und entsprechende Verträge mit dem Verbraucher abschließt;
5. der Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ohne gleichzeitige
körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für
den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird,
wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel
verwendet werden;
6. der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen
Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf
einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat oder der Unternehmer
oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt,
einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches,
individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen
Zwecke benützten Räume gebracht hat und der Vertrag nicht unter Z. 1. – 5. Fällt.
Das Rücktrittsrecht nach Z.6. steht dem Verbraucher nicht zu,
a. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten
zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
b. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten
oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
c. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn
sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden
und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur
nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt
d. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers
abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden
ist.

Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Verträgen gem. Z. 1. – 5. über
a. Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens
des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis
vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf
der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung
sodann vollständig erbracht wurde,
b. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Der Verbraucher hat auch kein Rücktrittsrecht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen werden (Z. 1.- 4.) und bei denen das vom Verbraucher zu zahlendem
Entgelt den Betrag von 50 Euro nicht überschreitet.
4.2 Weitere Ausnahmen und nähere Informationen zum Rücktrittsrecht ergeben sich aus unseren
Rücktrittsbelehrungen.
5) Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Unsere Angebote stehen allen Kunden mit einem Wohnsitz bzw Sitz in einem Mitgliedstaat
der Europäischen Union offen
5.2 Sofern sich aus unserer Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei
den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls
zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung
gesondert angegeben.
5.3 Grundsätzlich gelten sämtliche Waren als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene
Montage wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach Regiestunden gegen Nachweis
berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche
Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen.
Zu sonstigen allfälligen Kosten im Zusammenhang mit einer Montage sie Punkt 12 Mitwirkungspflicht
5.4 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere
Kosten anfallen, die wir nicht zu vertreten haben und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu
zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren,
Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B.
Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn
die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung
aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
5.5 Dem Kunden stehen für Bestellungen im Fernabsatz verschiedene Zahlungsmöglichkeiten
zur Verfügung, die in unserem Online-Shop angegeben werden.
5.6 Ist Vorauskasse bei Kauf über den Online-Shop vereinbart, ist die Zahlung sofort nach
Vertragsabschluss fällig.
5.7 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware
geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14
(vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart
ist. Der Lieferant behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem

bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen
Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Lieferant den Kunden in seinen
Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung
hinweisen.
5.8 Bei Vertragsabschlüssen, die nicht über den Online-Shop abgeschlossen wurden, sind –
sofern nichts anderes vereinbart ist – 30 % der Auftragssumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung
fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen.
Weitere 30 % der Auftragssumme sind bei Anlieferung fällig. Falls der Kunde dieser
Pflicht nicht nachkommt, ist der Lieferant berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Der
Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Gelegte Rechnungen sind innerhalb
von 14 Tagen fällig.
5.9 Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem
angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen sowie Verzugszinsen in Höhe von
8 % p.a. zu bezahlen. Die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer bleiben davon unberührt.
5.10 Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird
über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld
fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der Lieferant selbst seine Leistungen
bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens
sechs Wochen fällig ist sowie der Lieferant den Kunden unter Androhung des Terminverlustes
und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
6) Reparaturen
6.1 Schuldet der Lieferant nach dem Inhalt des Vertrages die Reparatur einer Sache des Kunden,
so gilt hierfür Folgendes:
6.2 Der Lieferant erbringt seine Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch
qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Lieferant auch der Leistungen
Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich
aus der Leistungsbeschreibung des Lieferanten nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen
Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.
6.3 Der Kunde hat dem Lieferanten alle für die Reparatur der Sache erforderlichen Informationen
zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages
nicht in den Pflichtenkreis des Lieferanten fällt. Insbesondere hat der Kunde dem Lieferanten
eine umfassende Fehlerbeschreibung zu übermitteln und ihm sämtliche Umstände
mitzuteilen, die ursächlich für den festgestellten Fehler sein können.
6.4 Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde die zu reparierende Sache auf eigene Kosten
und Gefahr an den Sitz des Lieferanten zu versenden. Der Lieferant empfiehlt dem Kunden
hierfür den Abschluss einer Transportversicherung. Ferner empfiehlt der Lieferant dem
Kunden, die Sache in einer geeigneten Transportverpackung zu versenden, um das Risiko
von Transportschäden zu reduzieren und den Inhalt der Verpackung zu verbergen. Über
offensichtliche Transportschäden wird der Lieferant den Kunden unverzüglich informieren,
damit dieser seine ggf. gegenüber dem Transporteur bestehenden Rechte geltend machen
kann. Die Rücksendung der Sache erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit der Übergabe der Sache
an eine geeignete Transportperson am Geschäftssitz des Lieferanten auf den Kunden über.

Auf Wunsch des Kunden wird der Lieferant für die Sache eine Transportversicherung abschließen.
6.5 Diese Bestimmungen beschränken nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden
im Falle des Kaufs bzw. Bestellung einer Ware vom Lieferanten.
6.6 Für Mängel der erbrachten Reparaturleistung haftet der Lieferant nach den Vorschriften
der gesetzlichen Gewährleistung.
6.7 Der Lieferant hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann aufmerksam
zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis
besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne, dass dies
dem Lieferanten aufgrund dessen Fachwissens bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass
die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat der Lieferant dies dem Kunden unverzüglich
mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufene Kosten
bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau
zerlegter Sachen zu bezahlen.
7) Liefer- und Versandbedingungen
7.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene
Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist
die in der Bestellabwicklung des Lieferanten angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
7.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Lieferanten zurück, da
eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen
Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt, wenn er
den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder,
wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei
denn, dass der Lieferant ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
7.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Lieferant
die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht
die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über,
sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer
verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag
geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit
zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer
über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt der Verbraucher zugleich mit dem Gefahrenübergang
das Eigentum an der Ware.
7.4 Bei Selbstabholung informiert der Lieferant den Kunden zunächst per E-Mail darüber,
dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann
der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Lieferanten am Sitz des Lieferanten abholen.
In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
8) Eigentumsvorbehalt
8.1 Gegenüber dem Kunden behält sich der Lieferant bis zur vollständigen Bezahlung des
geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware/dem gelieferten Werk vor.

9) Gewährleistung
Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Hiervon
abweichend gilt:
9.1 Für Unternehmer
a. begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche;
b. hat der Lieferant die Wahl der Art der Behebung;
c. beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung
erfolgt.
d. gilt die gesetzliche Rügepflicht gem § 377 UGB sowohl für Waren und Dienstleistungen
9.2 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen
Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Lieferanten hiervon
in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen
auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche.
9.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seinerseits möglicherweise Wartungsarbeiten
durchzuführen sind, insbesondere Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und
evtl. zu ölen oder zu fetten, Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren, Außenanstriche
(z.B. Fenster) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln.
Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders
vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit
der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer
entstehen.
9.4 Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außentüren wird die energetische
Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle dichter. Um die Raumluftqualität
zu erhalten und der Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sind zusätzliche Anforderungen
an die Be- und Entlüftung des Gebäudes nach Ö-Norm zu erfüllen. Ein insoweit eventuell
notwendiges Lüftungskonzept, ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand des Auftrages
an unser Unternehmen ist. Diese Aufgabe ist in jedem Fall vom Auftraggeber/Kunden
zu veranlassen. Während der Heizperiode ist auf ausreichende Luftfeuchtigkeit zu achten,
da ansonsten überhöhte Fugen- und Schadensbildung droht. Mangelnde Wartung oder Erhaltung
durch den Kunden führt zum Wegfall der Gewährleistungsansprüche.
10) Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben
des Kunden
10.1 Schuldet der Lieferant nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch
die Herstellung/Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der
Kunde dem Lieferanten alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder
Grafiken in den vom Lieferanten vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bildund
Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte
einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der
Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er
das Recht besitzt, die dem Lieferanten überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere
dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-,
Marken- und Persönlichkeitsrechte.
10.2 Der Kunde stellt der Lieferant von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang
mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des
Kunden durch den Lieferanten diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde über

nimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts-
und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung
vom Kunden nicht zu vertreten ist.
10.3 Schuldet der Lieferant nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch
die Herstellung und die Planung und/oder design der Ware, so unterliegen sowohl Pläne,
Zeichnungen etc. als auch die hergestellte Ware selbst dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes
und sämtlichen Bestimmungen des gewerblichen Rechtschutzes. Jegliche Verwertung,
Nutzung und Bearbeitung der Pläne und Zeichnungen sowie eine Nach- oder Abbildung der
Ware ohne Zustimmung des Lieferanten ist dem (potenziellen) Kunden schon auf Grund des
Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
11) Besondere Bedingungen für Montage-/Einbauleistungen
11.1 Schuldet der Lieferant nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch
die Herstellung, Montage bzw. den Einbau der Ware beim Kunden sowie ggf. entsprechende
Vorbereitungsmaßnahmen (z. B. Aufmaß), so gilt hierfür Folgendes:
11.2 Der Lieferant erbringt seine Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch
qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Lieferant auch der Leistungen
Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich
aus der Leistungsbeschreibung des Lieferanten nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen
Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.
11.3 Der Kunde hat dem Lieferanten die für die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung
erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, sofern
deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis des Lieferanten
fällt.
11.4 Der Lieferant wird sich nach Vertragsschluss mit dem Kunden in Verbindung setzen, um
mit diesem einen Termin für die geschuldete Leistung zu vereinbaren. Der Kunde trägt dafür
Sorge, dass der Lieferant bzw. das von diesem beauftragten Personal zum vereinbarten Termin
Zugang zu den betreffenden Einrichtungen des Kunden hat.
11.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der hergestellten
und gelieferten Ware geht erst mit der Beendigung der Montagearbeiten und der
Übergabe an den Kunden auf den Kunden über.
12) Haftung
12.1 Wir haften unbegrenzt bei:
 Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
 Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit)
 Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz
 Arglistigem Verschweigen von Mängeln
 Ausdrücklichen Garantiezusagen
12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wichtiger Vertragspflichten
(z.B. rechtzeitige Lieferung mangelfreier Ware) und nur für vorhersehbare Schäden.

12.3 Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren
Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß
vereinbart worden ist. Wir prüfen Ihre Angaben im Rahmen unserer fachlichen Möglichkeiten
und weisen Sie auf erkennbare Fehler, Unklarheiten oder Risiken hin. Bei Zweifeln fragen
wir bei Ihnen nach.
Bitte beachten Sie: Trotz unserer Fachkunde können wir nicht für die grundsätzliche Richtigkeit
Ihrer Maßangaben garantieren. Insbesondere können wir vor Ort nicht erkennbare Gegebenheiten
(z.B. versteckte Leitungen, Wandstärken) erst bei Arbeitsbeginn feststellen.
Stellen wir fest, dass Ihre Angaben offensichtlich fehlerhaft oder unvollständig sind (z.B. unrealistische
Maße, widersprüchliche Angaben, fehlende wesentliche Informationen), informieren
wir Sie unverzüglich und bitten Sie um Klärung.
Stellt sich nach Arbeitsbeginn heraus, dass Ihre Angaben nicht zutreffen und deshalb zusätzliche
Arbeiten erforderlich sind, informieren wir Sie unverzüglich über:
 Die Art der erforderlichen Mehrarbeiten
 Die voraussichtlichen Mehrkosten
 Die Auswirkungen auf den Fertigstellungstermin
Sie haben dann folgende Möglichkeiten: a) Zustimmung zu den Mehrarbeiten und Mehrkosten
b) Beauftragung einer alternativen, kostengünstigeren Ausführung c) Abnahme der bereits
erbrachten Teilleistungen und Abbruch der weiteren Arbeiten
Bis zu Ihrer Entscheidung ruhen die Arbeiten. Entstandene Kosten für bereits erbrachte Leistungen
werden anteilig berechnet, wenn Sie den weiteren Arbeiten nicht zustimmen.
Mehrkosten können nur dann von uns verlangt werden, wenn die Abweichung von Ihren Angaben
für uns bei der Auftragsannahme nicht erkennbar war und Sie hierüber auch nicht
hätten aufklären müssen.
Wir bitten Sie, auf unsere Anfragen binnen 10 Werktagen zu antworten. Sollten Sie diese
Frist nicht einhalten können (z.B. wegen Urlaub), teilen Sie uns bitte einen späteren Termin
mit. Erhalten wir längere Zeit (mehr als 4 Wochen) keine Rückmeldung, obwohl wir Sie
mehrfach kontaktiert haben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die bis
dahin erbrachten Leistungen anteilig abzurechnen.
13.1 Mitwirkungspflicht: Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung
von Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich
sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob
die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden
rechtlichen Bestimmungen geht.
13.2 Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen
Bewilligungen durch den Kunden, so haftet der Lieferant nicht für die sich daraus ergebende
Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus
der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -
kosten bei diesem einzufordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt die Anwendbarkeit
der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.
13.3 Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten
Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen
und fertig für den Einbau des verkauften Produktes ist, widrigenfalls der Lieferant
berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten vom Kunden zu
fordern.
13.4 Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das
Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder

wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert
berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel
vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung
der Arbeiten des Lieferanten oder der von ihm beauftragten Personen durch Umstände
behindert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten
(z. B. Arbeitszeit und Fahrtgeld) in Rechnung gestellt.
13.5 Eventuell ergänzend erforderliche Maurer-, Zimmerer-, Schmiede-, Elektriker- und
Malerarbeiten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene
Kosten auszuführen. Der Tischler ist nicht berechtigt Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang
hinausgehen auszuführen. Sollten diese allfälligen Zusatzarbeiten zum vereinbarten
Liefer- bzw. Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass der Lieferant umgehend
mit der Montage beginnen kann, ist er berechtigt, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen
und -kosten beim Kunden einzufordern.
13.6 Bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken hat der Kunde dafür Sorge zu
tragen, dass die Untergründe zum Anbohren bzw. Befestigen geeignet sind, widrigenfalls
entfällt unsere Haftung für sich daraus ergebende Schäden vollständig.
13.7 Das Vertragen und Versetzen von Tür- und Fensterstöcken u.ä., eventuelle Maurerarbeiten,
allenfalls erforderliche Gerüste sind vom Kunden bei- bzw. aufzustellen, wenn sie
nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche
Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen.
13.8 Der Kunde ist - allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu bevollmächtigten Dritten
- verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung
eines Arbeitsblattes zu bestätigen. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, bestätigt
er dadurch die mängelfreie Vertragserfüllung.
13) Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht
der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der
Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne der Ziffer 1.2, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand
der Ort des Geschäftssitzes des Lieferanten vereinbart.

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